IMPRESSUM
Herausgeber und verantwortlich gemäß TMG ist:
Bernd Kraft
Steuerberater, Rechtsbeistand und vereidigter Buchprüfer
Freistr. 13
67133 Maxdorf
Telefon: 06237-9779-0
Fax: 06237-9779-79
E-Mail: info@steuerkanzlei-kraft.com
Internet: https://www.steuerkanzlei-kraft.com
Steuernummer: 27/224/8134/5
Gesetzliche Berufsbezeichnungen
Steuerberater, Rechtsbeistand, Vereidigter Buchprüfer
Die Berufsbezeichnungen wurden in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland: Rheinland-Pfalz) verliehen.
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
Hölderlinstraße 8
55131 Mainz
E-Mail: sbk@sbk-rlp.de
Internet: https://www.sbk-rlp.de
Wirtschaftsprüferkammer
Rauchstr. 26
10787 Berlin
E-Mail: kontakt@wpk.de
Internet: https://www.wpk.de
Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:
- Steuerberatungsgesetz - StBerG
- Durchführungsgesetz zum Steuerberatungsgesetz - DVStB
- Berufsordnung für Steuerberater - BOStB
- Steuerberatervergütungsverordnung - StBVV
Vereidigte Buchprüfer unterliegen u.a. folgenden gesetzlichen Regelungen:
- Wirtschaftsprüferordnung ( WPO )
- Wirtschaftsprüferordnungs-Änderungsgesetz ( WPOÄG )
- Berufssatzung WP/vBP ( BS WP/vBP )
- VO 1/1995
- Prüfungsstandards und –hilfen der IDW
- Satzung für Qualitätskontrolle
- Siegelverordnung
- Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung
Berufshaftpflichtversicherung
HDI – Gerling Firmen und Privat Vers. AG
Heilbronner Str. 158, 70191 Stuttgart
Tel. : 0711 – 25505 0
Fax : 0711 – 25505 474
Berufshaftpflichtversicherung für die Tätigkeit als: Steuerberater
Räumlicher Geltungsbereich (AVB WSR 558)
1. Deutschland
2. Europäisches Ausland, Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland:
Versichert sind Haftpflichtansprüche,
(1) die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden
sowie
(2) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts dieser Länder.
3. Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts, soweit sie bei der das Abgabenrecht dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag deutsches Recht zugrunde liegt.
4. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche, welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden.
Berufshaftpflichtversicherung für die Tätigkeit als: vereidigter Buchprüfer
Räumlicher Geltungsbereich (AVB WSR 558)
1. Deutschland
2. Europäisches Ausland, Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland:
Versichert sind Haftpflichtansprüche,
(1) die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden
sowie
(2) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts dieser
Länder.
3. Für die zuvor nicht genannten Länder
(1) aus betriebswirtschaftlicher Prüfungstätigkeit, wenn dem Auftrag nur deutsches Recht zugrunde liegt,
(2) aus der geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen, die das Abgabenrecht von Staaten betrifft, die zuvor nicht genannt sind, wen dem Auftrag nur deutsches Recht zugrunde liegt.
In beiden Fällen beschränkt sich die Versicherungsleistung auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme.
4. Weltweit für Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden und zwar maximal in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme
Berufshaftpflichtversicherung für die Tätigkeit als: Rechtsbeistand ( registrierte Personen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz RDG )
Räumlicher Geltungsbereich
1. Deutschland
2. Staaten der europäischen Union, Türkei und die restlichen Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion. Soweit hiernach Versicherungsschutz besteht, erstreckt sich dieser nicht auf Ansprüche aus Tätigkeiten, die über ausländische Tochtergesellschaften, ausländische Niederlassungen, ausländische Zweigstellen jeglicher Art oder über durch Kooperationsvereinbarungen verbundene Firmen im Ausland ausgeübt werden, soweit diese nicht durch eine besondere Vereinbarung eingeschlossen sind.
3. Im Übrigen bezieht sich der Versicherungsschutz nicht auf Ansprüche, welche vor anderen ausländischen Gerichten geltend gemacht werden – dies gilt auch im Falle eines inländischen Vollstreckungsurteils ( § 722 ZPO ) - ; wegen Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts.